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Copyrights

 
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Manibass



Anmeldungsdatum: 15.10.2007
Beiträge: 396

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 1:36    Titel: Copyrights

Servus!

Hab mal ne frage bezüglich Copyrights für Songs.
Wieviel zahlt man für die?
Und muss man die erneuern oder bleiben die für immer?
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wenn's ned brummd... dann tuht's ned

HASSBROT - REIS DER BRUTALITÄT

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Doc Holliday



Anmeldungsdatum: 15.09.2007
Beiträge: 491
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 1:41    Titel: Re: Copyrights

Manibass hat Folgendes geschrieben:
Servus!

Hab mal ne frage bezüglich Copyrights für Songs.
Wieviel zahlt man für die?
Und muss man die erneuern oder bleiben die für immer?


Hallo Musikfreak.
Stichwort: GEMA.
gruß
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painfiller



Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 1842

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 2:06    Titel:

Wenn du sie öffentlich spielen willst:
GEMA

Wenn du sie kaufen willst:
Künstler/ Manager des Künstlers/ Label des Künstlers

GEMA wird wohl wesentlich günstiger sein!
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Wer nen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten!

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Chimaera Izzy



Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 1557
Wohnort: Bottrop

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 14:45    Titel:

Mööp, alle Falsch.

Das Urheberrecht liegt beim Urheber (an sich ja logisch) und muss nicht beantragt oder bezahlt werden. Du musst bei Urheberrechtstreitigkeiten "nur" nachweisen das Du der Urheber bist. Und hier liegt die Krux. Am sicherersten weil vor jeden Europäischen Gericht als Beweismittel zugelassen ist eine Notenabschrift die bei einem Notar datiert hinterlegt wurde. Inzwischen kann man auch gerne zu den Noten einen Datenträger (z. B. CD o.ä.) befügen. Der Notar muss den Eingang halt nur bestätigen und in seinem Safe verwahren. Das kostet ca. 30 - 50 ? (je nach Notar) fürs Beglaubigen und einen Obulus von 10 - 50 ? im Jahr Safemiete, je nach Umfang und Größe des einzulagernden Beweisgutes.
Ein Demotape an sich selber mit der Post zu schicken gilt nicht, und tat es niemals, als ausreichender Beweis. Kein Gericht der Welt muss - und würde - dies als Beweis zulassen.

Die GEMA werte Freunde treibt nur die Tantiemen ein, die man aus den Verlagsrechten und der Nutzung des Materials erwirtschaftet (und die Verlags und Vertriebsrechte kann man in Deutschland abtreten, die Urheberrechte nicht). Sie wart die kommerziellen, nicht aber die urheberrechtlichen Ansprüche der Mitglieder. Allerdings ist es ein sehr Argumentationsverstärkender Beweis wenn man bei einem Urheberrechtsstreit vor Gericht zusätzlich mit ner GEMA Registrierung aufschlägt. Jedoch kein ausschlaggebender Beweis. Das sind nur datierte Veröffentlichungen oder eben Notariell beglaubigte und datierte Beweise.
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Selbstmord ist kein AUX Weg!!


Chimaera Live Dates:
featuring Phantom Mask (Espana) in Oktober
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painfiller



Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 1842

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 19:16    Titel:

Naja falsch bedingt, ich dachte er wollte die Rechte von einem anderen SONG haben.
Bei dem eigenen Song ist das natürlich klar.
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Chimaera Izzy



Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 1557
Wohnort: Bottrop

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 19:27    Titel:

Ups, an die Möglichkeit hatte ich gar nicht gedacht Embarassed

Wenn es fremdes Liedgut ist so ist natürlich Deine Aussage fast richtig. Bei öffentlichen Aufführungen muss der Veranstalter den Kram bei der GEMA anmelden und GEMA Gebühren abführen. Als Band zahlst Du dafür nichts, allerdings wird es teuer wenn Du einen Song Coverst und den auf nem Album veröffentlichst.
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Manibass



Anmeldungsdatum: 15.10.2007
Beiträge: 396

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 20:31    Titel:

Ne, Izzy hat das schon richtig verstanden.^^

Gibts da noch andere (geldbeutelfreundlichere) Möglichkeiten den Song wenigstens davor zu schützen, dass jemand anderes sich die Urheberrechte dafür zulegt?
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Chimaera Izzy



Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 1557
Wohnort: Bottrop

BeitragVerfasst am: So Apr 13, 2008 21:33    Titel:

Nur der Notar, was anderes kannst Du vor Gericht fast vergessen. Oder halt eine Veröffentlichung. Wenn Du ein Demo veröffentlichst und vor Gericht mehrere Zeugen antraben lassen könntest, dass dieses Demo vor Zeitpunkt X veröffentlicht wurde den jmd. anderes als Urheberzeitpunkt für sich beansprucht kannst Du auch noch recht bekommen. Aber der Notar ist die sicherste Variante.
Eine VÖ über ein Label ist sowieso immer GEMA gelabelt und somit Datiert. D. H. die gegnerische Partei ist in der Beweispflicht. Aber nochmal zum mitschreiben, die GEMA treibt nur Tantiemen ein, Urheberrechtstreitigkeiten werden immer vor Gericht ausgetragen.

Was meines Wissens bisher nicht passiert ist, aber ganz interessant werden könnte ist wenn zwei bekannte Bands gleichzeitig Alben veröffentlichen wo sich bestimmte Melodien gleichen. Einer deutschen Band ist das fast passiert. Ein Riff, sogar aus dem Titeltrack des Albums, ist eins zu eins so auf der "...and justice for all" ebenfalls vorhanden. Nur waren Metallica eben ein wenig schneller mit dem Veröffentlichen so dass sie nochmal im Studio das ändern konnten.
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Manibass



Anmeldungsdatum: 15.10.2007
Beiträge: 396

BeitragVerfasst am: Mo Apr 14, 2008 22:42    Titel:

und wenn die rede schon von gema war:
ab wann muss man die eigentlich zahlen?
sobald der veranstalter geld erhält oder gilt die auch für unkommerzielle veranstaltungen?
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Rose



Anmeldungsdatum: 13.09.2007
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: Di Apr 15, 2008 19:14    Titel:

glaube selbst bei unkommerziellen, da du der öffentlichkeit fremdes gedankengut präsentierst Rolling Eyes

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Humbucker



Anmeldungsdatum: 11.03.2007
Beiträge: 1291
Wohnort: Stadtkyll (eifel)

BeitragVerfasst am: Di Apr 15, 2008 21:58    Titel:

jab ob kommerziell oder nicht spielt absolut keine rolle!
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painfiller



Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 1842

BeitragVerfasst am: Di Apr 15, 2008 22:02    Titel:

wohl aber, ob privat oder öffentlich.
wenn du ne hausparty mit mukke steigen lässt, musst du meines wissens nach keine gema abdrücken!
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Doc Holliday



Anmeldungsdatum: 15.09.2007
Beiträge: 491
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: Di Apr 15, 2008 22:04    Titel:

Völlig richtig.
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Humbucker



Anmeldungsdatum: 11.03.2007
Beiträge: 1291
Wohnort: Stadtkyll (eifel)

BeitragVerfasst am: Di Apr 15, 2008 23:05    Titel:

grauzone


gibts nen ganz berühmten fall


war in köln zu karneval:

ein alter man
unter ihm umzug
er fenster auf
aufgedreht



3 tage später rechnung gema über mehrere hundert euro.....

musste er zahlen
ging als öffentliche beschallung durch Wink


hihihi

greetz
der kay
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Chimaera Izzy



Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 1557
Wohnort: Bottrop

BeitragVerfasst am: Mi Apr 16, 2008 1:07    Titel:

Bezahlen muss der, der an der Musik primär Geld verdient, und das ist der Veranstalter z. B. eines Konzerts.
Tretet Ihr selber als Band in die Rolle des Veranstalters müsst Ihr auch die Gema gebühren bezahlen. Spielt Ihr als Band auf einer Veranstaltung und erhaltet Gage (ganz wichtig der Punkt hier) müsst ihr nichts abführen, sondern der Veranstalter von dem ihr die Gage erhaltet, denn er hat Euch beauftragt.
Ein guter Veranstalter lässt auch vor ein Formular ausfüllen auf denen Gemagelistetes Material aufzuführen ist und meldet das dann nachher mit der Abführung der Gebühren bei der Gema.

Für einen Musiker selber lohnt sich die Gema anmeldung erst mit einem Plattenvertrag, da man die Mitgliedschaft in Vorkasse bezahlen muss und am Jahresende seine Tantiemen ausgeschüttet bekommt, um gleich darauf wieder erneut seinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten usw.
Und mit einem Plattenvertrag tritt man ja für eine gewisse Zeit seine Verlagsrechte an das Label ab, so dass die sich schon aus purem Eigennutz um eine Gemameldung bemühen werden. Da das Geld des Plattenlabels dass sonst flöten geht.

Edit: Schlussfolgernd dazu hätte der Pfosten aus Humbuckers Beispiel dagegen Widerspruch und ggf. Klage einreichen sollen. Er wäre damit vor jedem Deutschen Gericht durchgekommen, sofern es sich bei dem Beispiel nicht um einen Urbanen Mythos handelt.
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