germhand hat geschrieben:
Reason hat geschrieben:
Nö danke. Ich halte mich an Dinge die mich interessieren
Naja, dann würde mich ja noch interessieren,
worin dein Interesse an solchen Verleumdungen besteht (das heißt wohl "Tatmotiv"). Um Wiederholungen vorzubeugen - da kam doch schon die nächste (das heißt dann "zwei tatmehrheitliche Fälle"):
Reason hat geschrieben:
...und werde meine Zeit nicht mit jemandem verplempern der sich derart daneben benimmt.
Ah ja - die Verhandlung am Montag ist vor einer anderen Kammer, nicht wieder vor dem Richter, den ich da mal abrüllen musste: "Mit der Wahrheit kann man niemanden beleidigen: Sie laufen nicht ganz rund!" Das wäre bis zu 5 Jahre wert gewesen - jetzt ist es "nur" eine Revision wert - es war halt nur die
Wahrheit.

Der Gesetzgeber hat geschrieben:
§ 187.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aber man könnte auch mal wieder zum Thema des Threads zurückkommen.

Eine "Verleumdung" oder gar "unwahr" sind orschds und meine Einschätzungen Deines Betragens hier aber nunmal absolut nicht.
Bildlich gesprochen setzt Du Dich mit vollem Wumms in die Kacke und wir sagen Dir das Du das tust.... kann ja sein das Deine Nase nicht mehr funktioniert. Wer weiß, wer weiß.....
Edit: Sich nicht an Forenregeln halten (Du hast hier Hausverbot, korrekt?

), aber dauernd mit Paragraphen um sich werfen macht Dich nicht sonderlich glaubhaft.