Musikertalk.com • Thema anzeigen - ist privater Schlagzeugunterricht steuerpflichtig?

 
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BeitragVerfasst: Mi Jan 27, 2010 19:55 
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Registriert: Sa Mär 01, 2008 15:03
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Hi Leute.

Mir kam letztens eine Idee.
Ich gebe zur Zeit einem kleinem Jungen Anfänger Schlagzeugunterricht.

Und ich bin auf die Idee gekommen Mir eine Teilzeitstelle zu suchen und nebenher für Kinder und Anfänger Schlagzeugunterricht zu geben.
Diesbezüglich hab ich mir natürlich gedanken gemacht wie ich Werbung machen könnte um Schüler zu bekommen. Und da dachte ich natürlich an das Internet. Wenn ich also eine Internetseite aufmache und da Schlagzeugunterricht anbiete zum Preis XY, müsste ich das eigentlich versteuern? (Wenn man denn erwischt werden würde, hehe.)

In deutschland braucht man ja selbst ein zertifikat dafür um richtig aufs Klo zu gehen. Braucht man für sowas auch ein Zertifikat oder eine Prüfung mit Abschluß wenn man das Offiziell machen will? Oder einen Gewerbeschein?

Hat jemand von euch Erfahrung damit?



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BeitragVerfasst: Mi Jan 27, 2010 22:56 
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Registriert: Mo Nov 20, 2006 21:34
Beiträge: 2298
Du hast einen gewissen Freibetrag im Monat, den du nicht überschreiten darfst beim Geldverdienen. Den darfst du ohne Abzüge behalten. SObald du mehr verdienst und die nicht versteuerst, verdienst du "schwarz", du müsstest zumindest ne Lohnsteuerkarte haben.

Das heißt nicht, dass du unterm Strich Steuern zahlen musst (wird je nach dem was reinkommt wieder am nach der Abrechnung zurückgezahlt).

Aber solang das im privaten Rahmen bleibt und bei 2-3 Schülern, sollte das kein Problem sein.

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BeitragVerfasst: Do Jan 28, 2010 21:47 
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Registriert: Sa Mär 01, 2008 15:03
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das ist ein guter Punkt. Genau das wollte ich wissen.

Danke Painfiller.



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BeitragVerfasst: Fr Jan 29, 2010 18:43 
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Registriert: Mo Nov 20, 2006 21:34
Beiträge: 2298
400 Euro ist der Freibetrag, alles drüber muss versteuert werden.

Aber 400 Euro wären bei 20 Euro pro Halbestunde immernoch 20 (Halb-)Stunden, also ca. 4-5 Schüler.

Unter der Hand kannst du das natürlich auch machen, nur würde ich das dann per Mundpropaganda machen und nicht öffentlich annoncieren!

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BeitragVerfasst: Fr Jan 29, 2010 20:28 
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Registriert: Sa Mär 01, 2008 15:03
Beiträge: 122
Man muss aber das "gesamt" Einkommen rechnen oder?

Also müsste ich den verdienst der Teilzeitarbeit mit rechnen, richtig?

Wenn ich in der Teilzeitarbeit (Die ja sowieso Steuerpflichtig ist dann in meinem Fall) eh schon über 400 Euro liegt, müsste ich dann, rein theoretisch, ein nebengewerbe anmelden?

Ui jetzt wirds kompliziert.



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BeitragVerfasst: Fr Jan 29, 2010 22:38 
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Registriert: Mo Nov 20, 2006 21:34
Beiträge: 2298
Hm, gute Frage, in wie weit privater Unterricht als Gewerbe angesehen werden kann. Wie gesagt, solange es sich nur um 1-2 Privatschüler handelt, läuft das ganze in etwa wie die Nachhilfe ab, also völlig Steuerfrei.

Wenn du das alles größer aufziehst und Rechnungen ausstellst, musst du das Gewerbe anmelden und Steuern zahlen.

Wäre mein Wissensstand, aber keine Gewähr!

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BeitragVerfasst: Sa Jan 30, 2010 20:32 
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Registriert: Sa Mär 01, 2008 15:03
Beiträge: 122
dieser Meinung war ich auch.

Danke das du mich da noch mal bestätigt hast.
Ich will das ja gar nicht größer aufziehen und Rechnungen schreiben. hehe. da wär ich ja schön blöd.

Ich wollte nur auf der Sicheren Seite sein, das nicht irgendwann mal ein Anzugträger vor meiner Tür steht und mir einen Wisch mit einer Steuernachzahlung vor die Nase hält, *grins*



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BeitragVerfasst: So Feb 14, 2010 22:00 
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Wohnort: Der Wald der wiXXenden Wichtel
Ich geb auch Unterricht :D

Erst wurde ich gefragt ob ich nicht Bock habe Unterricht zu geben. Der war sehr zufrieden, die Eltern genauso, die haben das weitererzählt und naja jetzt hab ich ne Hand voll Schüler :)

Naja ich nehm für 45 min 8€.. Für nen SChüler lohnt's sich..

Aber auf 400€ komm ich nicht..

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Norbert Incestus

Reach sun-a thousand suns

♥♥♥Drummer 4-President♥♥♥



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BeitragVerfasst: Mi Feb 17, 2010 13:58 
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Registriert: Di Dez 09, 2008 18:01
Beiträge: 44
Wohnort: RLP
Deathnature hat geschrieben:
.. Ich wollte nur auf der Sicheren Seite sein, das nicht irgendwann mal ein Anzugträger vor meiner Tür steht und mir einen Wisch mit einer Steuernachzahlung vor die Nase hält, *grins*

- Frag einen Steuerberater .. oder
- google mit passenden Stichwörtern, z.B.

musikunterricht nebentätigkeit versteuern


Dann findest Du z.B.

http://www.einkommen-und-anlage.de/nebe ... dienen/32/



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